|
Klaus Becker
Rechtsanwalt
Kanzlei Wiß & Becker
Friedrich-Wilhelm-Platz 9/10
52062 Aachen
Tel.: i(02 41) F2
49 94
Fax: i(02 41) 40 34 93
E-Mail: ra.klausbecker@googlemail.com
Vita
Rechtsanwalt
Klaus Becker gründete im August 1983 eine Kanzlei
in Sozietät mit Herrn Rechtsanwalt Werner
Wiß, Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Seit 1997 ist Klaus Becker nahezu ausschließlich
auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig.
Er ist ausgebildeter Notariatsfachangestellter und hat einige Jahre als
Tutor für Rechtskunde am Institut für Publizistik in Köln
unterrichtet.
Ab dem Jahre 2009
hat Herr Rechtsanwalt Becker sein erbrechtliches
Dezernat durch Frau Rechtsanwältin Sandra Kather verstärkt.
Besondere Aktivitäten
> Regelmäßige
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
> Testamentsvollstreckerlehrgang
mit Testat (2001)
> Erfolgreich geprüfter
Teilnehmer am ersten bundesweiten >vSpezialisierungslehrgang
im Erbrecht des DVEV (2003)
> Fachanwalt für
Erbrecht (2005)
> Vorträge
zu erbrechtlichen Themen
> Dozent
an der Hagen Law School
> Veröffentlichungen:
- Aufsätze in "NJW-spezial" zu erbrechtlichen Themen(ab 2005)
- Mitautor:
- "Das Testament des Immobilieneigentümers"(Haus&Grund Verlag 2007; 2. Auflage 2011)
- "Immobilienübergabe zu Lebzeiten"(Haus&Grund Verlag 2011)
- "Gewillkürte Erbfolge"(Berliner Wissenschaftsverlag 2011)
- Stern-Ratgeber "Der Vorsorgeplaner" (Linde-Verlag 2011)
Mitgliedschaften
|
Seit 1997: cccccccccccc
Seit 2001:r
fffffffffffffffffffffffffffff
2003:
2004:
2005:
|
Mitglied der Deutschen
Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
(DVEV)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Gründungsmitglied
"Netzwerk Deutscher
Erbrechtsexperten e. V." mit Sitz in Berlin
Gründungsmitglied
"Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e. V." mit
Sitz in Berlin
Mitglied des Vorprüfungsausschusses
"Fachanwalt
Erbrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln
|
Tätigkeitsschwerpunkt:
Erbrecht
Rechtsanwalt Klaus Becker ist im Bereich des Erbrechtes schwerpunktmäßig
mit folgenden Aufgabenstellungen befasst:
1. Vorweggenommene Erbfolge
Lebzeitige Vermögensübertragungen vermeiden spätere streitige
Erbauseinandersetzungen, dienen der Absicherung und Versorgung der Zuwendenden,
sorgen für den Familienfrieden und können nicht zuletzt steuersparend
sein durch Ausnutzung von Freibeträgen.
2. Testamentsgestaltung
Ein richtig und sinnvoll formuliertes Testament vermeidet späteren
Streit
unter den Erben und sichert vor allem, dass der letzte Wille des Testierenden
auch tatsächlich zum Tragen kommt. Auch hier sollten die Absicherung
der nächsten Angehörigen, insbesondere des Ehegatten, und die
steuerlichen Aspekte im Vordergrund stehen.
3. Erbauseinandersetzung
Rechte und Pflichten der Miterben stehen bei dieser Problematik im Vordergrund.
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die konfliktlösende, kosten-
und steuersparende Behandlung der Fälle gelegt. Streitige Auseinandersetzungen
bis hin zur zwangsweisen Versilberung des Nachlasses müssen möglichst
vermieden werden.
4. Pflichtteilsrecht
Die Interessenwahrnehmung im Pflichtteilsrecht erfasst die Durchsetzung
und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die Problematik des Pflichtteilsrechts
ist natürlich auch bei der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen
Zuwendungen zu beachten.
5. Testamentsvollstreckung
Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht im Wesentlichen darin,
die vom Erblasser mit seinem letzten Willen verfolgten Ziele zu erreichen.
Sowohl bei der Festlegung des Aufgabenkreises des Testaments-
vollstreckers als auch bei dessen Tätigkeit ist darauf zu achten,
das Streitpotenzial gering zu halten.
6. Nachlasspflegschaften
Bei unbekannten Erben wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt,
der sich um die Sicherung und Verwaltung von Nachlässen und die Erbenermittlung
zu kümmern hat.
|